Verkehrsregeln

Die Verkehrsregeln in Polen unterscheiden sich kaum von denen in Deutschland. Zu beachten ist die ganzjährig geltende Pflicht des Fahrens mit Abblendlicht, bzw. Tagfahrlicht (erlaubt bei normaler Lichtdurchlässigkeit der Luft) auch zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang. Detailinformationen zu den Verkehrsregeln in Polen finden Sie im deutschen Teil der zweisprachigen Broschüre „Grundlegende Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland und in Polen”. 

Die Broschüre wurde von der Polizeischule in Słupsk erarbeitet.

Bitte beachten Sie, dass die Broschüre 2012 herausgegeben wurde und Abweichungen möglich sind. Eine grobe Übersicht über die Verkehrsregeln in Polen finden Sie untenstehend.

Zugelassene Höchstgeschwindigkeit:

– Geschlossene Ortschaft – bis zu 50 km/h (NEU!)

– außerhalb geschlossener Ortschaften – bis zu 90 km/h

– Wohnsiedlungen/Fußgängerzonen – bis zu 20 km/h

– Schnellstraßen einspurig – bis zu 100 km/h

– Schnellstraßen zweispurig – bis zu 120 km/h

– Autobahn – bis 140 km/h

Bei kleinen Orten markieren die grünen Ortsschilder Beginn und Ende. Bei größeren Ortschaften sind am Anfang und Ende schwarz-weiße Schilder mit einer Stadtsilhouette aufgestellt. Innerhalb dieses Bereichs gilt die Geschwindigkeit für geschlossene Ortschaften. Gelegentlich muss dort mit Radarkontrollen gerechnet werden.

Sicherheitsgurte und Kinder im Pkw

Alle Autoinsassen (egal ob vorn oder hinten) sind verpflichtet, sich anzuschnallen. Kinder bis zu 12 Jahren und bis zu eine Körpergröße von 150 cm müssen in zugelassenen Kindersitzen befördert werden.

Es ist verboten ein Kind in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Beifahrersitz zu befördern, wenn das Fahrzeug mit einem Airbag ausgestattet ist.

Handy

Während der Fahrt darf der Fahrer nur dann telefonieren, wenn er über eine Freisprechanlage verfügt.

Parken

In vielen Innenstädten ist das Parken gebührenpflichtig. Dort gibt es Parkuhren. Wer ohne Parkschein oder an nicht erlaubten Stellen parkt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Sowohl in den größeren Städten als auch in vielen Ferienzentren gibt es bewachte Parkplätze, auf denen man sein Fahrzeug stunden- oder tageweise gegen Gebühr abstellen kann.

Autofahren und Alkohol

Trunkenheit am Steuer ist in Polen streng verboten. Der für Kfz-Fahrer zulässige Alkoholgehalt im Blut beträgt 0,2 Promille. Beim Überschreiten von 0,5 mg/l Blutalkohol liegt bereits eine Straftat vor, die bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug kosten kann.

Unfälle

Bei Unfällen gibt es die Pflicht zur Benachrichtigung der Polizei. Die Rufnummer der Polizei lautet landesweit: 997.  Verlangen Sie für die spätere Schadensregulierung ein Exemplar des Polizeiprotokolls.
Neu: auch die Notrufnummern – 112 – ist jetzt in Polen freigeschaltet.

NEU  (abweichend zur Broschüre)

 – Geschlossene Ortschaft – bis zu 50 km/h (egal ob tagsüber oder in der Nacht)

– Fußgänger haben vor dem Zebrastreifen Vorrang

– Auf Autobahnen und Express-Straßen muss der Sicherheitsabstand zum Vordermann die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Metern betragen