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Unesco - Welterbestätten

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Seit dem Jahr 1978 verleiht die Weltkulturorganisation UNESCO den Titel des Welterbes. Mit dem historischen Zentrum von Kraków (Krakau) und der Salzmine von Wieliczka wurden damals die ersten Stätten in Polen ausgewählt. Polen verfügt heute über insgesamt 13 Objekte auf der Welterbeliste.

Im Jahr 1975 trat das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt in Kraft, das inzwischen von 190 Staaten ratifiziert wurde. Es bildet die Grundlage für die Verleihung des Welterbe-Titels. Damit sollen Stätten ausgezeichnet werden, die von außergewöhnlicher Bedeutung sind und deshalb als Bestandteil des Welterbes der gesamten Menschheit geschützt werden sollen. Einmal jährlich entscheidet das Welterbekomitee der UNESCO über die Aufnahmeanträge der Mitgliedsstaaten. Anhand von zehn Kriterien wird überprüft, ob der Status als Welterbe erteilt wird. Im Juli 2012 umfasste die UNESCO-Liste weltweit 962 Stätten in 157 Ländern. Davon waren 745 als Kulturdenkmäler, 188 als Naturdenkmäler sowie weitere 29 als Kultur- und Naturerbe geschützt. Die Anerkennung als Welterbe der Menschheit soll helfen, dass die ausgewählten Objekte in ihrem Bestand geschützt werden. Sie ist in der Regel aber auch damit verbunden, dass sich diese Stätten als touristische Ziele besser vermarkten können.

Mit der Altstadt, dem ehemals jüdischen Viertel Kazimierz und dem Wawel-Hügel in Krakau war 1978 ein einzigartiges bauliches Ensemble von der UNESCO als Welterbe ausgezeichnet worden. Das Salzbergwerk von Wieliczka war zum Zeitpunkt seiner Aufnahme in die Liste weltweit als einziges Bergwerk seit dem Mittelalter ununterbrochen in Betrieb. Bereits ein Jahr später wurde das frühere deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau als ein Ort unermesslichen Leids auf die Liste des Welterbes gesetzt. Im gleichen Jahr wurde der Białowieski-Urwald als letzter Flachland-Urwald Europas zum Weltnaturerbe erklärt. Als einziges Beispiel für den kompletten Wiederaufbau eines historischen Stadtzentrums wurde die Altstadt von Warszawa (Warschau) im Jahr 1980 in die Liste des Welterbes aufgenommen. Erst 17 Jahre später wurde die UNESCO-Liste um zwei weitere Stätten in Polen erweitert: Die Ordensritterburg in Malbork (Marienburg) sowie die Altstadt von Toruń (Thorn) wurden als außergewöhnliche architektonische Ensembles im Stil der Gotik ausgezeichnet.

Als Kulturlandschaft von großer Schönheit und besonderer geistiger Bedeutung wurde im Jahr 1999 der Kalvarienberg von Kalwaria Zebrzydowska zum Welterbe der Menschheit erklärt. Die beiden größten im Fachwerkstil gebauten Friedenskirchen von Jawor (Jauer) und Świdnica (Schweidnitz) wurden zwei Jahre später auf die UNESCO-Liste gesetzt. Im Jahr 2002 folgte die Altstadt von Zamość als einzigartiges Beispiel für eine Renaissancestadt in Mitteleuropa. Sechs mittelalterliche Holzkirchen im südlichen Kleinpolen erhielten im Jahre 2003 den begehrten Status. Ein Jahr später wurde der an der deutsch-polnischen Grenze gelegene Muskauer Park des Fürsten Pückler als grenzüberschreitendes Welterbe in die UNESCO-Liste aufgenommen. Die 1913 als Meilenstein des modernen Bauens errichtete Jahrhunderthalle in Breslau wurde 2006 zum Welterbe der UNESCO erklärt. Es war die bislang letzte Auszeichnung für ein Objekt in Polen.

Die höchste Konzentration an polnischen Welterbestätten gibt es in der Woiwodschaft Małopolska (Kleinpolen). In unmittelbarer Nachbarschaft von Krakau befinden sich das Salzbergwerk von Wieliczka und der Kalvarienberg von Kalwaria Zebrzydowska. Auch das ehemalige deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz liegt nur eine knappe Autostunde von Krakau entfernt. Außerdem befinden sich vier der sechs mittelalterlichen Holzkirchen auf dem Gebiet der Woiwodschaft Małopolska.

Polen hat bereits weitere Kandidaten für die Verleihung des Welterbe-Titels benannt. So soll der Welterbe-Status der Salzmine von Wieliczka auf das 32 Jahre ältere Salzbergwerk im nahe gelegenen Bochnia und das Verwaltungsschloss der königlichen Salzsiedereien in Wieliczka ausgeweitet werden. In Bochnia war bereits 1248 mit dem Abbau des weißen Goldes begonnen worden. Insgesamt förderte man dort mehr als 750 Jahre lang Salz. Mehr als 400 Jahre lang standen Bochnia und Wieliczka unter gemeinsamer Verwaltung. Heute gibt es in Bochnia ebenso wie in Wieliczka unterirdische Touristentrassen und Heilstätten. Auch andere Stätten wie der Augustów-Kanal im Nordosten des Landes oder das Dunajec-Durchbruchstal warten auf ihre Anerkennung als Kultur- oder Naturerbe der Menschheit. Ein Antrag wurde auch für eine Reihe von Griechisch-Katholischen Holzkirchen im polnisch-ukrainischen Grenzgebiet gestellt. Diese stammen aus dem 16. bis 18. Jahrhundert.

Neben dem Kultur- und Naturerbe der Menschheit schützt die UNESCO seit 1992 auch Dokumente als Erbe der Menschheit. In das Weltdokumentenerbe sollen wertvolle Bücher, Handschriften, Partituren, Unikate, Bild-, Ton- oder Filmdokumente aufgenommen werden, die das kollektive Gedächtnis der Menschen in den verschiedenen Ländern der Erde repräsentieren. Von den rund 250 Objekten, die bisher in diese Liste aufgenommen wurden, stammen zehn aus Polen. Zu ihnen gehört das Manuskript des bahnbrechenden Werks von Nikolaus Kopernikus unter dem Titel „De Revolutionibus Orbium Coelestium“, in dem dieser 1543 erstmals darlegte, dass sich die Erde und die übrigen Planeten um die Sonne drehen. Das Manuskript wird in der Bibliothek der Jagiellonen-Universität zu Krakau aufbewahrt. Zum Weltdokumentenerbe gehören auch die 21 Forderungen, die die streikenden Arbeiter der Gewerkschaft Solidarność am 17. August 1980 in der Werft von Gdańsk (Danzig) auf ein Holzbrett geschrieben hatten. Darin wurden unter anderem die Zulassung freier Gewerkschaften, die Abschaffung der Zensur und die Freilassung politischer Gefangener gefordert. Zuletzt wurde 2011 das Archiv des Warschauer Rekonstruktionsbüros zum Wiederaufbau der Altstadt in die Liste des Weltdokumentenerbes aufgenommen.

www.unesco.org

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