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Vollmacht zum Führen eines PKW

Steuert der Halter eines Kfz nicht selbst das Fahrzeug oder fährt darin als Passagier mit, benötigt der Fahrer des Fahrzeugs unbedingt eine Bescheinigung, in der der Halter dem Fahrer die Erlaubnis erteilt, das Fahrzeug zu nutzen und damit nach Polen zu reisen.

Bitte laden Sie sich das auszufüllende Formular (Vollmacht_PKW) bei Bedarf herunter.

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