Eine "grüne Versicherungskarte" ist für die Einreise nach Polen für EU-Bürger nicht mehr erforderlich. Sie kann aber als internationaler Versicherungsnachweis nach einem Unfall die Schadensregulierung erleichtern.
Wenn Sie nicht Ihr eigenes Auto für die Reise nach Polen benutzen, empfiehlt es sich, eine formlose Bescheinigung des Fahrzeughalters mitzuführen, aus der hervorgeht, dass Sie zur Nutzung des Wagens berechtigt sind. Bei Mietwagen genügen die entsprechenden Unterlagen der Mietwagenfirma.
Sie benötigen im Fahrzeug einen Verbandskasten und ein Warndreieck. Bei in Polen zugelassenen Fahrzeugen ist außerdem ein Feuerlöscher vorgeschrieben. Ob auch in ausländischen Fahrzeugen ein Feuerlöscher vorhanden sein muss, ist umstritten. In eigenem Interesse empfielt es sich allerdings ein solches Gerät mitzuführen.