Allgemeine Informationen
Die Fahrkarten für Personen- und Schnellzüge sind in Polen sehr preiswert. Für Expresszüge, Intercity-Züge oder den Platz im Schlafwagen muss etwas mehr gezahlt werden. Ermäßigungen stehen lediglich berechtigten Personen zu wie Jugendlichen, Studierenden und Rentnern, die sich entsprechend ausweisen müssen.
Fahrkarten erhält man am Bahnhofsschalter oder im Vorverkauf verschiedener Agenturen.
Fahrkarten für In- und Auslandszüge werden jeweils an getrennten Schaltern verkauft. Will man die Fahrkarte beim Schaffner kaufen, ist mit einem höheren Preis zu rechnen.
Für Reisende, die länger in Polen unterwegs sind, empfiehlt sich der InterRail-Pass. Es ist wahlweise an 3, 4, 6 oder 8 Tagen innerhalb eines 30-Tage-Zeitraums gültig. Erwachsene ab 26 Jahren zahlen z.B. 74 Euro für ein Ticket mit drei Gültigkeitstagen, für junge Leute bis 25 Jahren kostet es 49 Euro, jeweils in der 2. Klasse. Es gibt auch InterRail-Tickets, die man in mehreren Ländern nutzen kann.
Ermäßigte Fahrten in Polen gibt es mit dem Schönes-Wochenende-Ticket der PKP (Bilet turystyczny). Dieses gilt nur in Regionalzügen und nur an Wochenenden (Freitag ab 18 Uhr bis Montag 6 Uhr) sowie an Feiertagen. Analog dazu gibt es außerdem ein "Weekend mit EC"-Ticket, das an Wochenenden und Feiertagen in allen innerpolnischen IC-und Express-Zügen sowie den TLK-Zügen der PKP gilt. Beide Tickets ermöglichen unbegrenzt viele Fahrten im Gültigkeitszeitraum. Je nach Zügen kosten die Tickets zwischen 35 und 149 Złoty in der 2. Klasse.
Transport von Kleintieren
Vierbeiner können unter folgenden Voraussetzungen mit auf die Bahnreise genommen werden:
- Das Tier muss einen Gesundheitspass (EU-Heimtierausweis) mit gültiger Tollwut-Impfbescheinigung besitzen.
- Für Hunde besteht Maulkorbpflicht, kleinere Tiere müssen im Käfig, Transporter oder Körbchen befördert werden.
- Tiere dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen reisen.
Fahrradtransport
Fahrräder müssen im Gepäckwagen transportiert werden. Die meisten Züge besitzen keinen separaten Platz für Fahrräder. In diesem Fall sollten die Räder laut Vorschrift auf der ersten Plattform des ersten Waggons oder auf der letzten Plattform des letzten Waggons abgestellt werden. Am wichtigsten ist jedoch, dass das Fahrrad nicht den Durchgang oder die Türen versperrt. Für das Fahrrad muss eine Sonderfahrkarte gekauft werden.