Busunternehmen, deren registrierter Firmensitz, festgelegter Ort der Gewerbeausübung bzw. ständiger Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb von Polen liegt (d.h. in einem anderen EU-Land als Polen), und die in Polen Dienstleistungen der internationalen Personenbeförderung mit außerhalb Polens zugelassenen Bussen ausüben, sind seit Juni 2010 verpflichtet, das allgemeine Besteuerungsverfahren für Personenbeförderung in Polen anzuwenden.
Die Personenbeförderer müssen sich beim Zweiten Finanzamt Warschau-Mitte (Drugi Urząd Skarbowy Warszawa-Śródmieście) als Umsatzsteuerzahler in Polen registrieren und dort ihre Steuererklärungen monatlich oder pro Quartal ablegen.
Der aktuelle Steuersatz beträgt 8 Prozent und wird für jeden in Polen gefahrenen Kilometer abgerechnet.
Die aus der Steuererklärung resultierende Umsatzsteuer muss an das oben genannte Finanzamt eingezahlt werden. Die Steuerentrichtung erfolgt bis zum 25. des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Steuerverpflichtung entstanden ist (bei Quartals-Zahlern bis zum 25. des dem Quartal folgenden Monats).
Die Anmeldeformulare in polnischer Sprache für eine Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (NIP-1 für natürliche Personen bzw. NIP-2 für juristische Personen) und die umsatzsteuerrechtliche Registrierung (VAT-R) können von der Homepage des Finanzministeriums heruntergeladen werden: zu den Formularen
Genaue Informationen in polnischer Sprache zu den Dokumenten, die für die umsatzsteuerrechtliche Registrierung und eine Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich sind, befinden sich auf der Homepage des Zweiten Finanzamtes Warschau-Mitte: zu den Informationen
Anschrift:
Drugi Urząd Skarbowy Warszawa-Śródmieście
ul. Jagiellońska 15
03-719 Warszawa
Tel. +48 22 511 35 00
Fax +48 22 511 35 02
E-Mail:
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Das Polnische Fremdenverkehrsamt wird Ihnen hier so bald wie möglich eine Kurzfassung in Deutsch mit den wichtigsten oben erwähnten Informationen bereitstellen.
Zu Ihrer Information finden Sie hier das offizielle Schreiben und die Erklärung (auch in Englisch) des Finanzministeriums:
Ausnahmeregelungen
Anfang 2011 wurde eine Neuerung eingeführt, die darauf beruht, dass ausländische Organisationen, Verbände, Sportklubs und Schulen (aus anderen EU-Ländern), welche Gelegenheitsverkehre durchführen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind und mit der Tätigkeit dieser Institutionen verbunden sind, von der Registrierungspflicht in Polen ausgenommen sind. Vom Busfahrer sind allerdings Dokumente mitzuführen, mit welchen bestätigt werden kann, dass im jeweiligen Fall keine Pflicht zur Mehrwertsteuerregistrierung in Polen besteht (z.B. ein Zulassungsdokument des Fahrzeugs, in welchem die betroffene Organisation als Fahrzeugeigentümer eingetragen ist oder ein Vertrag über die Anmietung des Fahrzeugs). Es gibt keine weiteren Ausnahmen!
+ + + NEU ab 1.1.2012 + + NEU ab 1.1.2012 + + +
Vereinfachtes Besteuerungsverfahren ab dem 1. Januar 2012
Das Besteuerungsverfahren für ausländische Busunternehmen wurde vom polnischen Finanzministerium erleichtert. Ausländische Unternehmen, die nur gelegentlich nach Polen fahren, können sich künftig nach einem vereinfachten Verfahren für die Umsatzsteuer anmelden und diese auch einfacher abrechnen. Die Änderungen im Umsatzsteuerrecht traten zum 1. Januar 2012 in Kraft.
Busunternehmen, die nur gelegentlich nach Polen fahren, können sich nun online beim zuständigen Zweiten Finanzamt Warschau-Mitte (Drugi Urząd Skarbowy Warszawa-Śródmieście) anmelden. Auf dem zweiseitigen Formular VAP-R in deutscher und englischer Sprache müssen die Teilnehmer nur die Angaben zum Namen und Sitz des Unternehmens sowie zur Steuernummer machen. Sie erhalten dann ihre Ident-Nummer. Mit dieser Nummer können die Teilnehmer vierteljährlich ihre Umsatzsteuererklärung online abgeben.
Voraussetzung für die Teilnahme an dem vereinfachten Verfahren ist, dass der Busunternehmer keine Umsatzsteuer-Verrechnung in Polen vornehmen und keine Steuer-Rückzahlung beantragen möchte. Unter diesen Bedingungen entfällt für ihn die Pflicht, sich nach dem allgemeinen Versteuerungsverfahren in Polen anzumelden.
+ + + NEUES FORMULAR ZUR ABRECHNUNG IN DEUTSCHER SPRACHE + + +
Das Finanzministerium Polens hat für für ausländische Busunternehmen ein neues Formular in deutscher Sprache online gestellt. Busunternehmer, die nur gelegentlich nach Polen fahren und das vereinfachte Verfahren für die Umsatzsteuer in Anspruch nehmen, können dort ihre Angaben ab sofort online in deutscher Sprache machen. Hier kommen Sie direkt zur Seite des polnischen Finanzministerims mit den deutschsprachigen Formularen zum Dowload
> Formulare zur Steueranmeldung und -abrechnung
Informationen zum Mautsystem viaTOLL in Polen
Ab 1. Juli 2011 nimmt das elektronische Mautsystem viaTOLL in Polen den Betrieb auf.
Das System wird ab dem 1. Juli 2011 auf gewählten Strecken in Polen wie Autobahnen, Expressstrassen und Landesstrassen obligatorisch sein. Jeder Fahrer eines Fahrzeuges mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder eines Busses mit mehr als 9 Sitzen (unabhängig vom höchst zulässigen Gesamtgewicht) wird verpflichtet, auf dem benannten gebührenpflichtigen Straßennetz das viaTOLL System zu nutzen.
viaTOLL ersetzt das Vignettesystem, das nur bis zum 31. Juni 2011 gültig sein wird.
Mehr Informationen finden Sie hier.

Polnisches
Fremdenverkehrsamt
Kurfürstendamm 71,
10709 Berlin,
Tel. 030/21 00 92-0,
Fax. 030/21 00 92-14
info.de@polen.travel
