Im Falle einer Erkrankung während des Urlaubsaufenthalts in Polen können Touristen aus Ländern der Europäischen Union, entsprechend der getroffenen wechselseitigen Abkommen, die kostenlose medizinische Versorgung nutzen. Touristen aus Ländern außerhalb der EU sollten sich dagegen erkundigen, ob mit Polen bilaterale Vereinbarungen getroffen wurden.
Ambulanzen
Wenn die Notwendigkeit besteht, die medizinische Grundversorgung zu nutzen, sind keinerlei Bedenken hinsichtlich des Qualitätsniveaus der medizinischen Leistungen in Polen angebracht. In erster Linie sollte man sich an Beratungsstellen wenden, die Abkommen mit dem NFZ (Nationaler Gesundheitsfonds) unterzeichnet haben. Man sollte also Einrichtungen suchen, die genau mit diesen drei Buchstaben gekennzeichnet sind.
Gemäß der Vorschriften muss man zur Erlangung kostenloser Hilfe über eine Europäische Krankenversicherungskarte verfügen oder gegebenenfalls über eine Ersatzbescheinigung. Die entsprechenden Einrichtungen sind gewöhnlich an Werktagen bis 18.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen oder in den Abendstunden von Montag bis Freitag, wie auch im Fall von Not- oder Unfällen, sollte man sich an das nächstgelegene Krankenhaus wenden.
Wenn die Hilfe eines Spezialisten erforderlich ist, muss zunächst eine Überweisung durch einen Arzt der Grundversorgung ausgestellt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Patient Krankenhausleistungen in Anspruch nehmen möchte.
Zahnarzt
Die Nutzung der zahnärztlichen Versorgung erfolgt auf ähnliche Weise wie bei den Ambulanzen. Die Vorlage der entsprechenden Dokumente sichert den Zugang zu Einrichtungen der Grundversorgung, die ein Abkommen mit dem NFZ getroffen haben. Leider ist jedoch der Umfang der kostenlosen Leistungen in diesem Bereich sehr begrenzt.
Arzneimittel
In nahezu allen polnischen Supermärkten, Drogerien oder Kiosken sind rezeptfrei viele Schmerz- und Erkältungsmittel sowie Vitaminpräparate erhältlich. Neben in Polen produzierten Arzneimitteln sind auch die Produkte der bekanntesten europäischen Pharmaunternehmen verfügbar. Zur Abgabe von Arzneimitteln aufgrund eines vom Arzt ausgestellten Rezepts muss man sich an eine Apotheke wenden. Dort sollte ebenfalls die Europäische Krankenversicherungskarte bzw. eine Ersatzbescheinigung vorgelegt werden. Ermäßigungen betreffen nur diejenigen Arzneimittel, die durch den polnischen Nationalen Gesundheitsfonds erstattet werden.
Hier finden Sie wichtigste Informationen über das Gesundheitssystem in Polen

Polnisches
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