Strassenverkehrsordnung
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
- innerhalb geschlossener Ortschaften – bis 50 km/h
- außerhalb geschlossener Ortschaften – bis 90 km/h
- innerhalb von Wohngebieten – bis 20 km/h
- auf Schnellstraßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung – bis 110 km/h
- auf Schnellstraßen mit einem Fahrstreifen pro Richtung – bis 100 km/h
- auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung – bis 100 km/h
- auf Autobahnen – bis 130 km/h
Sicherheitsgurte und Reisen mit Kindern
Es besteht Anschnallpflicht für alle Autoinsassen. Kinder im Alter bis 12 Jahren sollten in speziellen Kindersitzen befördert werden.
Licht
In Polen muss man ganzjährig mit eingeschalteter Beleuchtung fahren.
Mobiltelefone
Während der Fahrt kann man nur mobil telefonieren, wenn eine Freisprechanlage installiert ist oder ein Headset benutzt wird
Parken
Auf Reisen ist es sinnvoll darauf zu achten, ob man nicht im Halteverbot parkt oder ob der Parkplatz gebührenpflichtig ist.
In manchen Städten gibt es Parkuhren. Bei Nichtbezahlen der Parkgebühren droht ein Strafmandat.
Alkohol im Straßenverkehr
Das Fahren unter Einfluss von Alkohol ist in Polen streng verboten. Die erlaubte Grenze beträgt 0,2 Promille. Das Überschreiten von 0,5 Promille gilt als Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belegt werden kann.
Reisearten 







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